Koalition Hinweisgeberschutz
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In Deutschland gibt es keinen umfassenden gesetzlichen Rahmen zum Schutz von Hinweisgebern. Das muss sich ändern!
Im Dezember 2019 hat die Europäische Union die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. EU-Mitgliedsstaaten sind bis Ende 2021 zu ihrer Umsetzung in nationales Recht verpflichtet. Zwar stellt die Richtlinie einen guten Ausgangspunkt für europaweite Standards dar; gleichzeitig setzen ihre teilweise fragmentarisch ausgearbeiteten Vorschriften an manchen Stellen Konkretisierungen auf nationaler Ebene voraus, um Rechtssicherheit und Wirksamkeit im Sinne der Europäischen Institutionen gewährleisten zu können. Dies betrifft unter anderem die folgenden Aspekte:
- Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereiches: Bleiben nationale Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie auf Verstöße gegen EU-Recht beschränkt, schwächt dies Rechtssicherheit und damit das Vertrauen von Hinweisgebern in gesetzliche Schutzmaßnahmen.
- Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde: Einheitlichkeit ist ein Schlüsselmerkmal wirksamen Hinweisgeberschutzes. Um die Ebenbürtigkeit aller Hinweisgeber und Meldungen und gleichzeitig effektive Aufsicht zu gewährleisten, sollten Vorgänge zum Schutz von Hinweisgebern unter einem Dach behandelt werden.
- Stärkung des Anonymitätsregimes: Die Gründe, aus denen Personen Meldungen anonym machen, sind vielfältig. Um das Vertrauen aller möglichen Hinweisgeber zu stärken und damit auch komplexen Missständen auf den Grund gehen zu können, sollten anonyme Meldungen immer ermöglicht und untersucht werden.
- Konkretisierung des Haftungssausschlusses für Hinweisgeber: Unproportionale Strafverfolgung wegen Akquise von Informationen in guter Absicht schwächt das Vertrauen von Hinweisgebern und der Öffentlichkeit. Hier braucht es Klarheit, die der Zielsetzung der Richtlinie entspricht.
- Regelungen für Hinweisgeberschutz im Bereich nationaler Sicherheit: Missstände gibt es in allen Sektoren. Um den demokratiefördernden Mehrwert effektiven Hinweisgeberschutzes in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern, braucht es besondere Regelungen für Polizei, Armee und nationale Sicherheitsdienste.
Gemeinsam mit unseren Partnern von Latham & Watkins haben wir ein Modellgesetz zur Umsetzung der Richtlinie erstellt, das diese Aspekte im Einklang mit internationalen Standards umsetzt. Der komplette Text des Modellentwurfes ist hier zu finden: Blueprint Modellentwurf Hinweisgeber Deutschland
Wenn du die Initiative unterstützen möchtest
(Oder schicke eine E-Mail an hinweisgeber-de@opentransparent.org)
Unterzeichner (in alphabetischer Ordnung):
- Joe Bloggs